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Datum: 03.12.2024

Ausländerbehörde: Ausgabe von Merkblättern zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung entfällt zum 16. Dezember

Ausländische Staatsangehörige benötigen für die vorübergehende Einreise in die Bundesrepublik Deutschland in manchen Fällen ein Besuchsvisum. 

Die deutschen Auslandsvertretungen benötigen in solchen Fällen zur Bearbeitung des Visa-Antrages einen Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes durch eine vom Gastgeber abgegebene Verpflichtungserklärung.
Die Abgabe einer solchen Verpflichtungserklärung für ausländische Gäste wird ab dem 16. Dezember nur noch online über das Serviceportal des Landkreises Peine möglich sein.
Eine Abgabe des Antrages/Vordrucks in Papierform ist dann grundsätzlich nicht mehr vorgesehen.

Autor/in: Katja Schröder