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Hilfe zur Pflege

Pflegeheim


Ist häusliche Pflege dauerhaft nicht mehr möglich, steht der Umzug in ein Pflegeheim an. Ein Teil der Pflegeaufwendungen wird durch eine Pauschale der Pflegeversicherung abgedeckt. Soweit die pflegebedürftige Person den Restbetrag nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen aufzubringen vermag, kann auch hier ein Anspruch auf Sozialhilfe in Form von Hilfe zur Pflege bestehen. Außerdem muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen.

» Welche Möglichkeiten gibt es, wenn häusliche Pflege, auch nur vorübergehend, nicht möglich ist?

Für ein persönliches Gespräch stehen Ihnen die nebenstehenden Sachbearbeiterinnen gern zur Verfügung. Ein entsprechendes Antragsformular kann Ihnen, auch in digitaler Form, zugesandt werden.

» Pflegeheime haben unterschiedliche Vergütungen, bitte vergleichen Sie. Soweit Sozialhilfe beansprucht wird, sollen unverhältnismäßige Mehrkosten vermieden werden.

Was bedeutet das konkret?

Sprechen Sie uns bitte über unser Erstkontaktstelle an:

Telefon 05171 4012010

Weitere Informationen erhalten Sie auch an dieser Stelle:  Hilfe zur Pflege Online