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Klassenfahrten

Informationen für Lehrkräfte zu Klassenfahrten

Ausländische Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, müssen in einer "Schülersammelliste" eingetragen sein, um legal in die anderen EU-Staaten einreisen sowie in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren zu können. Die Liste befreit in den EU-Staaten, die das Schengener Abkommen geschlossen haben, von der Visapflicht im Gastgeberland. Bei Fahrten in andere EU-Staaten muss ggf. ein Visum beantragt werden.

Diese Reiseerleichterung hat der Rat der Europäischen Union am 30. November 1994 beschlossen.

Wichtig für Italienreisende:
Die Schweiz ist kein EU-Staat. Bei Durchreisen ist ggf. ein Visum notwendig. Sprechen Sie bitte rechtzeitig die schweizerische Auslandsvertretung an!

Beachten Sie bitte beim Ausfüllen folgende Hinweise:
Es müssen alle ausländischen Schülerinnen und Schüler eingetragen werden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzen und an der Fahrt teilnehmen. Besitzen die ausländischen Schülerinnen und Schüler keinen eigenen Pass/Kinderausweis, muss auf der Liste auch ein Passfoto angebracht sein. In diesem Fall ersetzt die Liste den fehlenden Pass.
Die Personalien bitte den amtlichen Ausweisdokumenten entnehmen.

Die Schulleitung bestätigt die Eintragungen in der Liste sowie das Vorliegen einer Einverständniserklärung der Eltern zur Reise.

Die Ausländerbehörde kann die Liste nur für die konkret geplante Fahrt an eine Lehrerin oder einen Lehrer oder eine bevollmächtigte Person aushändigen. Anschließend bitte die Liste der Ausländerbehörde vorlegen. Für jede in der Liste eingetragene minderjährige Person beträgt die Verwaltungsgebühr 6,00 EUR, bei Volljährigen beträgt diese 12,00 EUR.

Wichtig:
Alle Reiseteilnehmerinnen und Reiseteilnehmer, die im Besitz eines eigenen Passes sind, müssen diesen neben der Liste, die im Besitz der Begleitperson bleibt, mit sich führen.
Bitte geben Sie diese Informationen in ihrer Schule weiter.