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Abfall

Die Regelung aller Angelegenheiten im Zusammenhang mit Abfällen, soweit es sich nicht um die Müllabfuhr handelt, obliegt ebenfalls dem Fachdienst 21 -Umwelt-

Bei Mitteilungen über Ablagerungen von "wildem Müll" und Autowracks bitte möglichst einen Lageplan beifügen.

Rechtliche Grundlagen sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz und das  Niedersächsisches Abfallgesetz.