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Grundwasserabsenkungen und
-haltungen

Erlaubnis erforderlich!

Bauwerke, die mit ihrer Gründungssohle im Grundwasser liegen, Dükeranlagen, unterirdische Versorgungsleitungen und im Grundwasser liegende Verkehrswegkreuzungen erfordern unter Umständen Grundwasserabsenkungsmaßnahmen, die dem Stand der Technik entsprechend zu planen und auszuführen sind.

Solche Grundwasserabsenkungen bzw. Grundwasserhaltungen sind Gewässerbenutzungen, die der Erlaubnis der 'Unteren Wasserbehörde' bedürfen!