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Bodenabbau

Nass- und Trockenabbau von Sand und Kies

Der Abbau von Sand und Kies bedarf der Genehmigung!

Wenn es sich lediglich um einen Trockenabbau handelt, ist eine Genehmigung nach dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz (§§ 17 ff.) erforderlich.

Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer (Gewässerausbau) bedarf der Planfeststellung, § 68 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Ein Vorhaben nach Abs. 1 kann nach § 68 Abs. 2 WHG ohne vorherige Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nur genehmigt werden (Plangenehmigung), wenn es keiner Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bedarf.

Der Abbau von nicht vom Bergrecht erfassten Bodenschätzen wie Kies, Sand, Mergel, Ton, Lehm oder Torf mit einer Abbaufläche von 25 ha oder mehr ist UVP-pflichtig, siehe lfd. Nr. 1 a) der Anlage 1 zu § 3 des Nieders. Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG).

Bei einer Fläche von mehr als 1 ha bis weniger als 25 ha ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Der Antragsteller/die Antragstellerin sollte deshalb bei größeren Maßnahmen wegen der Vorlaufzeit frühzeitig abklären, ob das beabsichtigte Vorhaben UVP-pflichtig ist.

Soweit eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, sollten umgehend entsprechend § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in einem Termin mit dem Vorhabensträger und den wichtigsten am Verfahren beteiligten Behörden sowie anerkannten Verbänden Gegenstand, Umfang und Methodik der Umweltverträglichkeitsprüfung abgestimmt werden, damit die Umweltverträglichkeitsstudie gemeinsam mit den Antragsunterlagen der Planfeststellungsbehörde vorgelegt werden kann.

Die Antragsunterlagen für das im Regelfall durchzuführende Planfeststellungsverfahren müssen ebenfalls umfassend erarbeitet werden. Die geforderten Inhalte und der Verfahrensablauf können aus dem Leitfaden zur Zulassung des Abbaus von Bodenschätzen unter besonderer Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Anforderungen entnommen werden.