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Wasserentnahmegebühr

Das Land Niedersachsen erhebt seit 1992 für Wasserentnahmen eine Gebühr - im Volksmund auch "Wasserpfennig" genannt.

Die Höhe der zu entrichtenden Gebühr ist abhängig von der Art der Benutzung, dem benutzten Gewässer und der Menge des entnommenen bzw. benutzten Wassers.

Die Gebühren für Wasserentnahmen u.a. zu Kühlzwecken können unter bestimmten Voraussetzungen durch die Untere Wasserbehörde auf Antrag ermäßigt werden.

Eine Gebühr wird nicht erhoben, wenn die Gebührenschuld pro Jahr die Bagatellgrenze von EUR 280,-- nicht übersteigt.

Art und Umfang der ausgeübten Gewässerbenutzungen sind bis zum 15.02. des Folgejahres der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Peine zu erklären.



Auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz finden Sie unter dem Begriff "Wasserentnahmegebühr (WEG)" Informationen über die Gebührensätze und die Verwendung der Einnahmen aus der Wasserentnahmegebühr.