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Wasserentnahmen zur Feldberegnung

Eine Erlaubnis ist erforderlich!

Für die landwirtschaftliche Feldberegnung im Landkreis Peine wird überwiegend Grundwasser gefördert.
Da es sich dabei um Benutzungen von Gewässern handelt, ist gem. §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Außerdem sind die Bohrvorhaben für die Grundwassererkundung und die späteren Brunnen beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) anzuzeigen und die Erlaubnis beim Fachdienst Umwelt zu beantragen.

Direkter Link zum Antragsformular