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Regenwasserversickerung

Versickerung von Niederschlagswasser..


..auf Wohngrundstücken

Die Versickerung von Dachflächenwasser auf Wohngrundstücken ist gemäß § 86 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) in Verbindung mit § 46 Abs.3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erlaubnisfrei. Dies gilt auch für Niederschlagswasser, welches auf den Hofflächen der Wohngrundstücke anfällt, wenn es über die "belebte Bodenzone" (z. B. in einer Mulde oder durch ein Mulden-Rigolen-System) versickert wird. Ein Versickerungsschacht kommt dafür also nicht in Frage!


..auf allen übrigen Grundstücken

Für die Versickerung von Niederschlagswasser auf Grundstücken, die nicht ausschließlich der Wohnnutzung dienen, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis des Landkreises Peine gemäß §§ 54 und 57 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich.