Inhalt

Ortsdurchfahrtgrenzen


Ortsdurchfahrten sind der Teil einer Bundesstraße, Landesstraße oder Kreisstraße, die innerhalb der geschlossenen Ortslage liegen und auch der Erschließung der anliegenden Grundstücke dient.
Die Festlegung des Beginns und des Endes einer Ortsdurchfahrt ist unter anderem wichtig für Genehmigungen von baulichen Anlagen an den Straßen, da zum Beispiel außerhalb von Ortsdurchfahrten längs der Landesstraßen und Kreisstraßen ein Bauverbot für Hochbauten in einer Entfernung von 20 Meter besteht.

Sofern sich die örtlichen Gegebenheiten beispielsweise durch Ausweisung neuer Baugebiete verändern, werden die Ortsdurchfahrtgrenzen entsprechend angepasst.

Die Ortsdurchfahrtgrenzen stimmen nicht zwangsläufig mit den Ortstafeln (gelbes Ortsschild) überein. Zuständig für die Aufstellung der Ortstafeln ist das Straßenverkehrsamt.