Landkreis Peine : Gewerblicher Kraftverkehr & Ausnahmen : Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Parkerleichterung für Schwerbehinderte

Achtung!!!

Aufgrund einer aktuellen Änderung der Straßenverkehrsordnung haben sich neue Voraussetzungen für den Erhalt einer Parkerleichterung ergeben, die in Kürze hier dargestellt werden.

Damit Sie den Weg zu uns nicht vergeblich bestreiten, empfehle ich, vorher hier unter Telefon:

05171/4015008 - Herr Nitsch -

oder per Mail unter: u.nitsch@landkreis-peine.de

anzufragen!!!

 

 

Wer ist zuständig?
Für Personen mit Wohnsitz in der Stadt Peine einschließlich den Ortschaften ist die Stadt Peine zuständige Genehmigungsbehörde.
Für die Bewohner der sonstigen kreisangehörigen Gemeinden ist der Landkreis Peine, Fachdienst Straßenverkehr, die zuständige Genehmigungsbehörde.

Was müssen Sie mitbringen?
Wir benötigen Ihren Bewilligungsbescheid vom Versorgungsamt. Ferner benötigen wir ein Passfoto (nur bei Merkzeichen "aG").

Gebühren: Es werden keine Gebühren erhoben.

Haben Sie Fragen?
Ihre Ansprechpartner sind:

Stadt Peine, Bürgerbüro, Telefon 05171/49-378

Herr Uwe Nitsch
FD Straßenverkehr
Werner-Nordmeyer-Str. 17
31226 Peine
Telefon
 : 
05171 / 401 5008
Fax
 : 
05171 / 401 7741
Raum
 : 
5008, Gebäudeteil 5
E-Mail
 : 
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