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» Die Antragstellung « |
| Ein wichtiger Hinweis vorweg |
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende müssen Sie beantragen!
Leistungen können Ihnen nicht rückwirkend sondern erst ab dem Tag der Antragstellung bewilligt werden. Für die Zeit vor der Antragstellung besteht für Sie auch kein Krankenversicherungsschutz über das SGB II !
Ihr Antrag ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich oder auch persönlich stellen. Die zur Bearbeitung erforderlichen Angaben und Unterlagen müssen Sie aber in jedem Fall vollständig abgeben bzw. nachreichen.
Bitte beachten Sie, dass Anträge derzeit nicht per E-Mail abgegeben werden können!
| Wo erhalte ich einen Antrag? |
| Wo gebe ich den Antrag und meine Unterlagen ab? |
Um eine zeitnahe Hilfegewährung sicherzustellen, empfehlen wir den Antrag zusammen mit den erforderlichen Nachweisen persönlich beim Landkreis Peine unter folgender Adresse
Fachdienst Arbeit
Burgstraße 1
31224 Peine
abzugeben.
Für die Abgabe des Antrages vereinbaren Sie bitte telefonisch mit der Erstkontaktstelle des Fachdienstes Ihren persönlichen Termin.
Erstkontaktstelle FD Arbeit Stederdorfer Straße 23/24 31224 Peine |
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