Landkreis Peine : Hilfe zur Pflege : Hilfe zur Pflege

Hilfe zur Pflege


Ob jemand pflegebedürftig ist, wird in einem medizinischen Gutachten geklärt. Mit der Erstellung beauftragt die jeweilige Krankenkasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Das Gutachten benennt  den konkreten Pflegebedarf und ordnet im Fall der Pflegebedürftigkeit einer der Pflegestufen 1, 2 oder 3 zu.

» Falls keine Pflegeversicherung besteht, wenden Sie sich bitte an die unten genannten Mitarbeiterinnen und 
   Mitarbeiter.

» Die Kriterien der einzelnen Pflegestufen sind gesetzlich festgelegt in § 15 SGB XI bzw. § 64 SGB XII. Auf diesen
   Vorschriften beruht das medizinische Gutachten.

 

Häusliche Pflege


Ist jemand pflegebedürftig, gibt es zunächst die Möglichkeit des Pflegegeldes. Mit Hilfe des Pflegegeldes kann die pflegebedürftige Person die erforderliche Pflege in geeigneter Weise selbst sicherstellen (z. B. durch Weitergabe des Geldes an die Pflegeperson). Findet sich keine Pflegeperson, kann das Pflegegeld durch Pflegesachleistungen ersetzt werden. Dann wird eine ausgebildete Fachkraft unmittelbar für die Pflege bezahlt.

» Pflegeperson: Nahe stehende Person (unentgeltlich) > pflegebedürftige Person erhält Pflegegeld

» Pflegekraft: In der Pflege ausgebildete Person (entgeltlich) > Pflegesachleistungen

Pflegegeld und Pflegesachleistungen zählen zum Leistungskatalog der Pflegeversicherung.
Ein Anspruch auf Sozialhilfe in Form von Hilfe zur Pflege kann deshalb nur bestehen, wenn

  • die pflegbedürftige Person nicht pflegeversichert ist oder
  • die von der Pflegekasse pauschal gezahlte Pflegesachleistung nicht ausreicht, um die Pflegekraft zu bezahlen.

Auch unter diesen Voraussetzungen wird Sozialhilfe nur gezahlt, soweit eigenes Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person nicht ausreicht.
 

Pflegeheim


Ist häusliche Pflege dauerhaft nicht mehr möglch, steht der Umzug in ein Pflegeheim an. Ein Teil der Pflegeaufwendungen wird durch eine Pauschale der Pflegeversicherung abgedeckt. Soweit die pflegebedürftige Person den Restbetrag nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen aufzubringen vermag, kann auch hier ein Anspruch auf Sozialhilfe in Form von Hilfe zur Pflege bestehen.

» Welche Möglichkeiten gibt es, wenn häusliche Pflege nur vorübergehend nicht möglich ist?
   Lassen Sie sich beraten.

» Pflegeheime haben unterschiedliche Vergütungen, bitte vergleichen Sie. Soweit Sozialhilfe beansprucht wird,
   sollen unverhältnismäßige Mehrkosten vermieden werden.
   Was bedeutet das konkret?
   Sprechen Sie uns bitte an.

Informationen


Weitere Informationen zur häuslichen Pflege erhalten Sie von:


Buchstaben A - B:

Herr Oliver Popke
FD Soziales
Burgstr. 1
31224 Peine
Telefon
 : 
05171 / 4012008
Raum
 : 
2008, Gebäudeteil 2, EG
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 : 
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Buchstaben C - I:

Frau P. Möbius
FD Soziales
Burgstr. 1
31224 Peine
Telefon
 : 
05171 / 4012007
Raum
 : 
2007, Gebäudeteil 2, EG
E-Mail
 : 
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Buchstaben J - K:

Frau Simone Effenberger
FD Soziales
Burgstr. 1
31224 Peine
Telefon
 : 
05171 / 4012008
Raum
 : 
2008, Gebäudeteil 1, EG
E-Mail
 : 
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Buchstaben L, Ma - Mes:

Frau M. Haase
FD Soziales
Burgstr. 1
31224 Peine
Telefon
 : 
05171 / 4012004
Raum
 : 
2004, Gebäudeteil 2, EG
E-Mail
 : 
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Buchstaben Met - Mz, N - R:

Herr Hans-Hermann Schlüter
FD Soziales
Burgstr. 1
31224 Peine
Telefon
 : 
05171 / 4012056
Raum
 : 
2006, Gebäudeteil 2, EG
E-Mail
 : 
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Buchstabe S:

Frau I. Oelze
FD Soziales
Burgstr. 1
31224 Peine
Telefon
 : 
05171 / 4012005
Raum
 : 
2005, Gebäudeteil 2, EG
E-Mail
 : 
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Buchstaben T - V:

Frau Kerstin Lux
FD Soziales
Burgstr. 1
31224 Peine
Telefon
 : 
05171 / 401 2054
Raum
 : 
2004, Gebäudeteil 2, EG
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 : 
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Buchstaben W - Z:

Frau Christine Becker
FD Soziales
Burgstr. 1
31224 Peine
Telefon
 : 
05171 / 4012002
Raum
 : 
2002, Gebäudeteil 2, EG
E-Mail
 : 
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Weitere Informationen zur Heimpflege erhalten Sie von:


Buchstaben A - Ko:

n.n.


Buchstaben Kr - Pa:

Frau Anke Stechel
FD Soziales
Burgstr. 1
31224 Peine
Telefon
 : 
05171 / 4012154
Raum
 : 
2104, Gebäudeteil 2, 1.OG
E-Mail
 : 
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Buchstaben Pe - Z:

Frau G. Niemann
FD Soziales
Burgstr. 1
31224 Peine
Telefon
 : 
05171 / 4012103
Raum
 : 
2103, Gebäudeteil 2, 1.OG
E-Mail
 : 
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