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Hilfe zur Pflege |
Ob jemand pflegebedürftig ist, wird in einem medizinischen Gutachten geklärt. Mit der Erstellung beauftragt die jeweilige Krankenkasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Das Gutachten benennt den konkreten Pflegebedarf und ordnet im Fall der Pflegebedürftigkeit einer der Pflegestufen 1, 2 oder 3 zu.
» Falls keine Pflegeversicherung besteht, wenden Sie sich bitte an die unten genannten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter.» Die Kriterien der einzelnen Pflegestufen sind gesetzlich festgelegt in § 15 SGB XI bzw. § 64 SGB XII. Auf diesen
Vorschriften beruht das medizinische Gutachten.
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Häusliche Pflege |
Ist jemand pflegebedürftig, gibt es zunächst die Möglichkeit des Pflegegeldes. Mit Hilfe des Pflegegeldes kann die pflegebedürftige Person die erforderliche Pflege in geeigneter Weise selbst sicherstellen (z. B. durch Weitergabe des Geldes an die Pflegeperson). Findet sich keine Pflegeperson, kann das Pflegegeld durch Pflegesachleistungen ersetzt werden. Dann wird eine ausgebildete Fachkraft unmittelbar für die Pflege bezahlt.
» Pflegeperson: Nahe stehende Person (unentgeltlich) > pflegebedürftige Person erhält Pflegegeld
» Pflegekraft: In der Pflege ausgebildete Person (entgeltlich) > Pflegesachleistungen
Pflegegeld und Pflegesachleistungen zählen zum Leistungskatalog der Pflegeversicherung.
Ein Anspruch auf Sozialhilfe in Form von Hilfe zur Pflege kann deshalb nur bestehen, wenn
Auch unter diesen Voraussetzungen wird Sozialhilfe nur gezahlt, soweit eigenes Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person nicht ausreicht.
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Pflegeheim |
Ist häusliche Pflege dauerhaft nicht mehr möglch, steht der Umzug in ein Pflegeheim an. Ein Teil der Pflegeaufwendungen wird durch eine Pauschale der Pflegeversicherung abgedeckt. Soweit die pflegebedürftige Person den Restbetrag nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen aufzubringen vermag, kann auch hier ein Anspruch auf Sozialhilfe in Form von Hilfe zur Pflege bestehen.
» Welche Möglichkeiten gibt es, wenn häusliche Pflege nur vorübergehend nicht möglich ist?
Lassen Sie sich beraten.» Pflegeheime haben unterschiedliche Vergütungen, bitte vergleichen Sie. Soweit Sozialhilfe beansprucht wird,
sollen unverhältnismäßige Mehrkosten vermieden werden.
Was bedeutet das konkret?
Sprechen Sie uns bitte an.
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Informationen |
Weitere Informationen zur häuslichen Pflege erhalten Sie von:
Buchstaben A - B:
Herr Oliver Popke FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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Buchstaben C - I:
Frau P. Möbius FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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Buchstaben J - K:
Frau Simone Effenberger FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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Buchstaben L, Ma - Mes:
Frau M. Haase FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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Buchstaben Met - Mz, N - R:
Herr Hans-Hermann Schlüter FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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Buchstabe S:
Frau I. Oelze FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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Buchstaben T - V:
Frau Kerstin Lux FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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Buchstaben W - Z:
Frau Christine Becker FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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Weitere Informationen zur Heimpflege erhalten Sie von:
Buchstaben A - Ko:
n.n.
Buchstaben Kr - Pa:
Frau Anke Stechel FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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Buchstaben Pe - Z:
Frau G. Niemann FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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