
|
Die Gewährung von Zuschüssen |
Der Landkreis Peine unterstützt die eigenverantwortliche Tätigkeit der "Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege", der sozialen Verbände sowie der sonstigen sozialen Einrichtungen und Interessenvertretungen. Auf Grundlage der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften, sowie auf der Basis einer in Zusammenarbeit mit dem Angebotsträger erstellten Konzeption, werden auf Antrag zielgruppenorientierte Projekte und Maßnahmen im Rahmen der vom Kreistag zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel gefördert.
Das Verfahren der Antragstellung und Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses ist in der Förderrichtlinie des Landkreises Peine zur Gewährung von Zuwendungen dür Projekte und Institutionen der Arbeitsbereiche Soziales, Jugend und Gesundheit geregelt.
Die konkrete Höhe eines Zuschusses wird vom "Auschuss für Frauen, Arbeit und Soziales" (AFAS) als zuständigen Fachausschuss beschlossen. Entscheidend ist, dass bis zum 31. Mai die Antragsunterlagen für das folgende Jahr eingegangen sind.
Weitere Informationen erhalten Sie von:
Herr Gerhard Spiller FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
| ||||||||||