
Jeder Landkreis hat nach § 153 Absatz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ein Rechnungsprüfungsamt (RPA) einzurichten.
Das RPA ist dem Kreistag unmittelbar unterstellt und nur diesem gegenüber verantwortlich. Bei der sachlichen Beurteilung der Prüfungsvorgänge ist es unabhängig und insoweit an Weisungen nicht gebunden (§ 154 NKomVG). Nur organisatorisch ist es der Verwaltungsleitung unterstellt.
Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes entnehmen Sie bitte dem oben aufgeführten gesonderten Menüpunkt.
Räumlich ist das RPA im Sockelgeschoss des Gebäudeteiles 1 (Altbau) in den Zimmern 1404 bis 1408 untergebracht.
Auch außerhalb der Sprechzeiten, und für den Fall, dass sich Ihr Ansprechpartner im Außendienst befindet, ist das RPA in der Regel über Telefon, Fax und Mail wie folgt erreichbar:
Rechnungsprüfungsamt Burgstraße 1 31224 Peine |
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Leiter des Rechnungsprüfungsamtes:
Herr Ralf Meininghaus Rechnungsprüfungsamt Burgstr. 1 31224 Peine |
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Verwaltung:
Frau Angela Stöbe Rechnungsprüfungsamt Burgstr. 1 31224 Peine |
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Prüfer- / Innen:
Herr Klaus-Dieter Bauer Rechnungsprüfungsamt Burgstr. 1 31224 Peine |
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Herr Hans-Jörg Beneke Rechnungsprüfungsamt Burgstr. 1 31224 Peine |
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Herr Ralf Briegnitz Rechnungsprüfungsamt Burgsraße 1 D-31224 Peine |
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Herr Reinhard Drost Rechnungsprüfungsamt Burgstr. 1 31224 Peine |
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Frau Christa Reupert Rechnungsprüfungsamt Burgstr. 1 31224 Peine |
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Herr Bernd Thies Rechnungsprüfungsamt Burgstr. 1 31224 Peine |
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