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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung |
Seit dem 1. Januar 2005 sind die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung, die bislang in einem eigenständigen Gesetz geregelt waren, in die Sozialhilfe integriert. Rechtsgrundlage sind die §§ 41 bis 46 des Sozialgesetzbuches SGB XII.
Was ist die Grundsicherung?
Die Grundsicherung ist eine besondere Sozialhilfeleistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Es handelt sich hierbei auch um Sozialhilfe.
Besonderheit dabei ist jedoch, dass Kinder bzw. Eltern in der Regel nicht zum Unterhalt herangezogen werden.
Wer kann Leistungen erhalten?
Ein Anspruch auf Grundsicherung könnte bestehen, wenn Sie
» mindestens 65 Jahre alt sind
oder
» mindestens 18 Jahre alt und auf Dauer voll erwerbsgemindert sind.
Anspruch auf Leistungen haben aber nur Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem Einkommen und Vermögen beschaffen können.
Für die Antragstellung verwenden Sie bitte dieses Antragsformular.
Weitere zur Antragstellung erforderliche Unterlagen sind beispielsweise:
Weitere Informationen erhalten Sie von:
Buchstaben A - B:
Herr Oliver Popke FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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Buchstaben C - G:
Frau P. Möbius FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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Buchstaben H - J:
Frau Nina Herzel FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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Buchstaben Ka - Kn:
Frau Simone Effenberger FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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Buchstaben Ko - Kz, L, Si - Sz, Z:
Frau Ulrike Göldner FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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Buchstaben M , Y:
Frau M. Haase FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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Buchstaben N, O, P, W:
Herr Hans-Hermann Schlüter FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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Buchstaben Q, T, U, V, X:
Frau Kerstin Lux FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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Buchstaben R, Sa - Sh:
Frau I. Oelze FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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