Landkreis Peine : Bekämpfung der Schwarzarbeit : FD16_Schwarzarbeit

Bekämpfung der Schwarzarbeit   

Die Schwarzarbeit verursacht schwerwiegende wirtschafts- und sozialpolitische Schäden. Sie gefährdet Arbeitsplätze und verhindert die Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsprozess. Als ungesetzliche Gewerbetätigkeit verzerrt sie den Wettbewerb zu Lasten der legal arbeitenden Wettbewerber. Die Aufmerksamkeit muss aber auch der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung vor allem von Ausländern geschenkt werden. Dem Staat und den Sozialversicherungsträgern und damit der Gemeinschaft der Versicherten entstehen Ausfälle an Steuern und Beiträgen in Milliardenhöhe. Dadurch werden auch Versicherungsleistungen wie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Förderung der Arbeitsaufnahme, Rehabilitation gefährdet. Kürzungen von Leistungen wie Arbeitslosengeld, Renten und Krankenversorgung sind die Folge. Darüber hinaus beeinträchtigt sie durch mangelnde Gewährleistung die Interessen der Verbraucher.

Schwarzarbeit liegt vor, wenn jemand
● als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger seinen sozialversicherungsrechtlichen
Pflichten  nicht erfüllt oder
● als Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt oder
● als Empfänger von Sozialleistungen seinen Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht
 nachkommt oder
● ein stehendes Gewerbe nicht angezeigt hat oder
● ein Reisegewerbe ohne Reisegewerbekarte betrieben hat oder
● ein Handwerk ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt hat
und hierbei durch nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen wirtschaftliche Vorteile erzielt hat, ohne dass Gefälligkeiten, Nachbarschaftshilfe oder Selbsthilfe vorgelegen hat oder die Leistungen für Familienmitglieder oder Lebenspartner erbracht wurden.

Für die Erbringung von Schwarzarbeit hat der Gesetzgeber hohe Freiheitsstrafen (bis 5 Jahren) und Geldbußen (bis 300.000,-- EUR) festgelegt.

Ordnungswidrig handelt auch, wer
● eine oder mehrere Personen beauftragt, die Dienst- und Werkleistungen in erheblichem Umfang unter Verstoß
   gegen § 1 SchwArbG erbringen oder
● für die selbstständige Erbringung handwerklicher Dienst- und Werkleistungen durch eine Anzeige in Zeitungen,
 Zeitschriften oder anderen Medien wirbt, ohne pflichtgemäß in die Handwerksrolle eingetragen zu sein.

Der Landkreis Peine bekämpft die illegale Gewerbe- und Handwerksausübung. Wir arbeiten mit einer Vielzahl anderer Behörden insbesondere Zollbehörden Arbeitsagentur, Finanzbehörden und Sozialleistungsträgern zusammen.
Zusätzlich zu unserem Außendienst sind wir auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Sie stellen einen wichtigen Bestandteil einer wirksamen Bekämpfung der Schwarzarbeit dar. Selbstverständlich gehen wir auch allen Anzeigen nach, die uns anonym erreichen.
Zur Aufnahme von Ermittlungen sind möglichst konkrete Darstellungen des Sachverhalts notwendig. Allein der Hinweis, dass jemand Schwarzarbeit erbringt, lässt keine Erfolg versprechenden Ermittlungen zu. Hilfreich sind insbesondere Angaben zu folgenden Fragen:

----------Wer arbeitet?
----------Wer ist der Auftraggeber?
----------Wo wird gearbeitet?
----------Welche Arbeiten werden ausgeführt?
----------Seit wann wird gearbeitet?
----------Welche Fahrzeuge stehen vor der Baustelle/dem Grundstück/dem Haus?
----------Wie lauten die Kennzeichen der Fahrzeuge?
----------Wie lange werden die Arbeiten voraussichtlich noch andauern?
----------Wann wird gearbeitet?

Dieser Vordruck wird Sie bei den Antworten zu diesen Fragen unterstützen:
Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Schwarzarbeit hier anonym anzuzeigen.

Insbesondere gehen die Zollbehörden gegen Schwarzarbeiter und ihre Auftraggeber vor.

Wenn der Gewerbetreibende als Arbeitgeber Pflichten verletzt, ist nicht der Landkreis Peine, sondern das Hauptzollamt Braunschweig zuständig. Sollte Ihre Anzeige bei uns eingehen, leiten wir diese selbstverständlich weiter. Im Sachgebiet Finanzkontrolle Schwarzarbeit wurden die Arbeitsgebiete Prävention, Prüfungen und Ermittlungen und das Arbeitsgebiet  Ahndung eingerichtet.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de.

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