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Wohngeld |
Bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen erhalten Sie für selbstgenutzten Wohnraum Wohngeld insbesondere
» Mieter/innen einer Wohnung als Mietzuschuss
» Eigentümer/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss
Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt von
» der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
» Höhe des Gesamteinkommens und
» der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete oder (z. B. bei Eigenheimen)
Belastung
ab.
Der Antrag muss in der Regel vom Haushaltsvorstand gestellt werden, sofern er Mieter/in oder Eigentümer/in des betreffenden Wohnraumes ist.
Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie hier, oder bei Ihren Wohnsitzgemeinden oder bei Ihrer Wohngeldbehörde.
Weitere Informationen erhalten Kreiseinwohner (ohne Stadtgebiet) von:
Frau Nadine Brünig FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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Frau A. Langer FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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Frau Ilka Maria Völtzke FD Soziales Burgstraße 1 31224 Peine |
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Für Wohngeld im Stadtgebiet wenden Sie sich bitte an die Stadt Peine, Bürgerbüro, Tel.: 0 51 71/4 90.
Weitere Erläuterungen zum Wohngeld finden Sie im Internet unter der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen unter www.bmvbw.de.