Landkreis Peine : Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz : Asylbewerber

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)



Leistungen nach dem AsylbLG werden Ausländern gewährt, die kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland besitzen.
Weitere Hinweise zur Leistungsberechtigung enthält dieses Schaubild.

Durch sogenannte Grundleistungen wird der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushaltes abgedeckt, sofern das verfügbare Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten und seiner Familienangehörigen, die im Haushalt leben, nicht ausreichen.

Darüber hinaus erhalten Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG die zur Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln.
Außerdem werden sonstige zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt gewährt.


Weitere Informationen erhalten Sie von Ihren Ansprechpartnern/innen:


Buchstaben A - I:

Herr T. Haase
FD Soziales
Burgstr. 1
31224 Peine
Telefon
 : 
05171 / 4012110
Raum
 : 
2110, Gebäudeteil 2, 1.OG
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 : 
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Buchstaben J - N:

Frau H. Küster
FD Soziales
Burgstr. 1
31224 Peine
Telefon
 : 
05171 / 4012112
Raum
 : 
2112, Gebäudeteil 2, 1.OG
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 : 
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Buchstaben O - Z:

Frau W. Querfurth
FD Soziales
Burgstraße 1
31224 Peine
Telefon
 : 
05171 / 4012111
Raum
 : 
2111, Gebäudeteil 2, 2.OG
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 : 
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Abrechnungen mit den Krankenkassen:

Frau P. Schink
FD Soziales
Burgstr. 1
31224 Peine
Telefon
 : 
05171 / 4012111
Raum
 : 
2111, Gebäudeteil 2, 1.OG
E-Mail
 : 
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