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Heimaufsicht |
Der Landkreis Peine ist Heimaufsichtsbehörde für die im Bereich des Landkreises gelegenen stationären und teilstationären Alten- und Pflegeheime. Sie ist für die Durchführung des seit dem 06.07.2011 in Kraft getretenen Niedersächsischen Heimgesetzes (vorher: Bundes-Heimgesetz) und der aufgrund des Bundes-Heimgesetzes ergangenen Verordnungen – die noch weiterhin anzuwenden sind - zuständig.
Mit dem Landesheimgesetz ist das Ziel verbunden, bürokratische Belastungen zu vermindern, Anzeigepflichten und Doppelzuständigkeiten abzubauen und die Entwicklung neuer Wohnformen zu erleichtern. Zudem galt es, Unsicherheiten bei der Abgrenzung von Heimen zu ambulant betreuten Wohnformen auszuräumen. Das Niedersächsische Heimgesetz ist ein Gesetz zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen. Zweck des Heimgesetzes ist es insbesondere, die Rechtsstellung der Bewohnerinnen und Bewohner und die erforderliche Qualität in der Betreuung zu sichern.
Die Aufgabe der Heimaufsicht besteht darin, alle Einrichtungen, die unter den Anwendungsbereich des Niedersächsischen Heimgesetzes fallen, zu beraten und zu überwachen. Sie prüft, ob Heimbetreiber und die mit der Heimleitung beauftragten Personen die erforderliche Zuverlässigkeit und Qualifikation besitzen. Sie achtet während ihrer grundsätzlich unangekündigten Überprüfungen insbesondere darauf, dass
Alle Punkte können hier nicht erwähnt werden, die von der Heimaufsicht überwacht werden. Im Folgenden werden daher die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen genannt:
Bei Fragen bezüglich der gesetzlichen Regelungen, der Pflege und Hygiene oder auch der baulichen Ausstattung der Einrichtung steht Ihnen die Heimaufsicht gern beratend zur Seite.
Sie können sich jederzeit mit Fragen und Beschwerden an die Heimaufsichtbehörde wenden. Hinweise werden auf Wunsch selbstverständlich auch vertraulich behandelt.
Weitere Informationen erhalten Sie von:
Frau Sandra Scherneck FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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