Landkreis Peine : Heimaufsicht : Heimaufsicht

 

 

Heimaufsicht

Der Landkreis Peine ist Heimaufsichtsbehörde für die im Bereich des Landkreises gelegenen stationären und teilstationären Alten- und Pflegeheime. Sie ist für die Durchführung des seit dem 06.07.2011 in Kraft getretenen Niedersächsischen Heimgesetzes (vorher: Bundes-Heimgesetz) und der aufgrund des Bundes-Heimgesetzes ergangenen Verordnungen – die noch weiterhin anzuwenden sind - zuständig.

Mit dem Landesheimgesetz ist das Ziel verbunden, bürokratische Belastungen zu vermindern, Anzeigepflichten und Doppelzuständigkeiten abzubauen und die Entwicklung neuer Wohnformen zu erleichtern. Zudem galt es, Unsicherheiten bei der Abgrenzung von Heimen zu ambulant betreuten Wohnformen auszuräumen. Das Niedersächsische Heimgesetz ist ein Gesetz zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen. Zweck des Heimgesetzes ist es insbesondere, die Rechtsstellung der Bewohnerinnen und Bewohner und die erforderliche Qualität in der Betreuung zu sichern.

Die Aufgabe der Heimaufsicht besteht darin, alle Einrichtungen, die unter den Anwendungsbereich des Niedersächsischen Heimgesetzes fallen, zu beraten und zu überwachen. Sie prüft, ob Heimbetreiber und die mit der Heimleitung beauftragten Personen die erforderliche Zuverlässigkeit und Qualifikation besitzen. Sie achtet während ihrer grundsätzlich unangekündigten Überprüfungen insbesondere darauf, dass

  1. die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner geachtet und vor Beeinträchtigungen geschützt werden,
  2. den Bewohnerinnen und Bewohnern eine nach Art und Umfang ihrer Betreuungsbedürftigkeit angemessene Lebensgestaltung ermöglicht wird sowie die erforderlichen Hilfen gewährt werden,
  3. die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und Selbstverantwortung sowie die Teilhabe der Bewohnerinnen und Bewohner am Leben in der Gemeinschaft gewahrt und gefördert werden,
  4. eine dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnissen entsprechende Qualität des Wohnens, der hauswirtschaftlichen Versorgung, der Verpflegung und der Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren ärztliche Versorgung gesichert sind,
  5. für pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner die Pflege nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse gewährleistet ist,
  6. sichergestellt wird, dass Arzneimittel bewohnerbezogen und ordnungsgemäß aufbewahrt und die in der Pflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr über den sachgerechten Umgang mit Arzneimitteln beraten werden,
  7. die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in den Angelegenheiten des Heimbetriebes gewährleistet wird und
  8. die  Einhaltung der dem Betreiber des Heimes gegenüber den Bewohnerinnen und Be-wohnern obliegenden Pflichten gesichert wird.

Alle Punkte können hier nicht erwähnt werden, die von der Heimaufsicht überwacht werden. Im Folgenden werden daher die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen genannt:

Bei Fragen bezüglich der gesetzlichen Regelungen, der Pflege und Hygiene oder auch der baulichen Ausstattung der Einrichtung steht Ihnen die Heimaufsicht gern beratend zur Seite.

Sie können sich jederzeit mit Fragen und Beschwerden an die Heimaufsichtbehörde wenden. Hinweise werden auf Wunsch selbstverständlich auch vertraulich behandelt.


Weitere Informationen erhalten Sie von:

 

Frau Sandra Scherneck
FD Soziales
Burgstr. 1
31224 Peine
Telefon
 : 
05171 / 401 1020
Fax
 : 
05171 / 401 7732
Raum
 : 
1020, Gebäudeteil 1, EG
E-Mail
 : 
Visitenkarte anzeigen
Detailansicht anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden

 

Drucken

 

Zum Seitenanfang