Landkreis Peine : Unterhaltsverpflichtungen : Unterhaltsansprüche

 

 

 

Unterhaltsansprüche von Leistungsempfängern nach dem SGB II und SGB XII


Leistungen, die nach dem SGB II oder SGB XII durch den Fachdienst Arbeit oder Fachdienst Soziales gewährt werden, sind in der Regel nachrangige Leistungen.

Der Fachdienst Soziales prüft daher, ob evtl. von unterhaltpflichtigen Angehörigen ein Unterhaltsbeitrag zur teilweisen Deckung der gewährten Leistungen gefordert werden kann.


Weitere Informationen erhalten Sie von:


Buchstaben A bis G, und V:

 

Frau Viktoria Wiese
FD Soziales
Burgstraße 1
31224 Peine
Telefon
 : 
05171 / 401 2012
Raum
 : 
2012, Gebäudeteil 2, EG
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 : 
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Buchstaben Q bis U und W bis Z:

 

Frau M. Palm
FD Soziales
Burgstraße 1
31224 Peine
Telefon
 : 
05171 / 401 2010
Raum
 : 
2010, Gebäudeteil 2, EG
E-Mail
 : 
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Buchstaben H bis J und L bis O:

 

Frau N. Riemer
FD Soziales
Burgstr. 1
31224 Peine
Telefon
 : 
05171 / 401 2011
Raum
 : 
2011, Gebäudeteil 2, EG
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 : 
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Buchstaben K und P:

 

N.N. 

 

 

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