Landkreis Peine : Bestattungskosten : Bestattungskosten

Bestattungskosten


Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Zur Bestattung einer verstorbenen Person verpflichtet sind die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner, die Kinder, die Enkelkinder, die Eltern, die Großeltern und die Geschwister.
Dies ergibt sich aus §8 (3) Nds. Bestattungsgesetz.

http://www.recht-niedersachsen.de/21068/bestattg.htm


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Frau Anke Stechel
FD Soziales
Burgstr. 1
31224 Peine
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Frau G. Niemann
FD Soziales
Burgstr. 1
31224 Peine
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Raum
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2103, Gebäudeteil 2, 1.OG
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