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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) |
Durch sogenannte Grundleistungen wird der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushaltes abgedeckt, sofern das verfügbare Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten und seiner Familienangehörigen, die im Haushalt leben, nicht ausreichen.
Darüber hinaus erhalten Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG die zur Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln.
Außerdem werden sonstige zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt gewährt.
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihren Ansprechpartnern/innen:
Buchstaben A - I:
Herr T. Haase FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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Buchstaben J - N:
Frau H. Küster FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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Buchstaben O - Z:
Frau W. Querfurth FD Soziales Burgstraße 1 31224 Peine |
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Abrechnungen mit den Krankenkassen:
Frau P. Schink FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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