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Bewirtschaftung der Gewässer


Wasserwirtschaft

Der Wasserkreislauf ist geschlossen und - global betrachtet - geht darin nichts verloren. Leider sind jedoch die Niederschläge und die Vorräte an nutzbarem Wasser nicht gleichmäßig über die Erdoberfläche verteilt. Obwohl Deutschland und insbesondere der Raum Peine nicht zu den Wassermangelgebieten gehören, ist der Vorrat an nutzbarem Wasser in den Gewässern (inklusive dem Grundwasser) begrenzt und muss bewirtschaftet werden.

Die nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer ist Aufgabe der `Unteren Wasserbehörde´. Eine Erläuterung des Gewässerbegriffes finden Sie unten unter "Gewässer".

Wasserkreislauf


Benutzungen der Gewässer, wie Einleitungen, Entnahmen (z.B. zur Feldberegnung), das Aufstauen von Fließgewässern und das Absenken des Grundwasserstandes bei Baumaßnahmen, u.s.w. bedürfen der wasserrechtlichen Erlaubnis.

Eine Genehmigung der `Unteren Wasserbehörde´ braucht man u.a. für das Anlegen von Gewässern, das Bauen an den Gewässern (besonders in Überschwemmungsgebieten) sowie für zahlreiche Nutzungen im Wasserschutzgebiet Wehnsen.

Nähere Auskünfte finden Sie unter den nachstehend rubrizierten Themen. Dort finden Sie auch jeweils Ihre kompetente Ansprechpartnerin bzw. Ihren kompetenten Ansprechpartner.

 


Rechtsgrundlagen:

Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)

Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)


Für Fragen grundsätzlicher Art bzw. von übergeordneter Bedeutung steht Ihnen aber auch der Leiter der `Unteren Wasserbehörde´ gern zur Verfügung: 

Herr Peter Funk
FD Umwelt
Woltorfer Str. 74
31224 Peine
Telefon
 : 
05171 / 401 8117
Raum
 : 
8117, Gebäudeteil 8, 1. OG
E-Mail
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