
Wasserwirtschaft
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Der Wasserkreislauf ist geschlossen und - global betrachtet - geht darin nichts verloren. Leider sind jedoch die Niederschläge und die Vorräte an nutzbarem Wasser nicht gleichmäßig über die Erdoberfläche verteilt. Obwohl Deutschland und insbesondere der Raum Peine nicht zu den Wassermangelgebieten gehören, ist der Vorrat an nutzbarem Wasser in den Gewässern (inklusive dem Grundwasser) begrenzt und muss bewirtschaftet werden. |
Rechtsgrundlagen:
Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Für Fragen grundsätzlicher Art bzw. von übergeordneter Bedeutung steht Ihnen aber auch der Leiter der `Unteren Wasserbehörde´ gern zur Verfügung:
Herr Peter Funk FD Umwelt Woltorfer Str. 74 31224 Peine |
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