Landkreis Peine : Gewerblicher Kraftverkehr & Ausnahmen : Gewerblicher Kraftverkehr

Alles über das Sachgebiet "Gewerblicher Kraftverkehr"

Gewerblicher Kraftverkehr teilt sich auf in Güterkraftverkehr (LKW ab 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht bzw. Fahrzeuge mit Anhänger, die dieses Gewicht überschreiten) und Personenbeförderung, d.h. Verkehr mit Taxen, Mietwagen und Omnibussen.

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