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Wohngeld


Wer erhält Wohngeld?

 

Bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen erhalten Sie für selbstgenutzten Wohnraum Wohngeld insbesondere

» Mieter/innen einer Wohnung als Mietzuschuss

» Eigentümer/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss

 

Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt von

» der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder,

» Höhe des Gesamteinkommens und

» der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete oder (z. B. bei Eigenheimen)
   Belastung

ab.

 

Wer kann einen Wohngeldantrag stellen?

Der Antrag muss in der Regel vom Haushaltsvorstand gestellt werden, sofern er Mieter/in oder Eigentümer/in des betreffenden Wohnraumes ist.

Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie hier, oder bei Ihren Wohnsitzgemeinden oder bei Ihrer Wohngeldbehörde.

 


Weitere Informationen erhalten Kreiseinwohner (ohne Stadtgebiet) von: 

 

Frau Nadine Brünig
FD Soziales
Burgstr. 1
31224 Peine
Telefon
 : 
05171 / 401 2013
Raum
 : 
2013, Gebäudeteil 2, EG
E-Mail
 : 
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Frau A. Langer
FD Soziales
Burgstr. 1
31224 Peine
Telefon
 : 
05171 / 4012014
Raum
 : 
2014, Gebäudeteil 2, EG
E-Mail
 : 
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Frau Ilka Maria Völtzke
FD Soziales
Burgstraße 1
31224 Peine
Telefon
 : 
05171 / 401 2015
E-Mail
 : 
Raum
 : 
2015, Gebäudeteil 2, EG
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Für Wohngeld im Stadtgebiet wenden Sie sich bitte an die Stadt Peine, Bürgerbüro, Tel.: 0 51 71/4 90.

Weitere Erläuterungen zum Wohngeld finden Sie im Internet unter der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen unter www.bmvbw.de.

 

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