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Leitbild des Fachdienstes Soziales
Der Fachdienst Soziales des Landkreises Peine erbringt kundenorientiert und wirtschaftlich Dienstleistungen für hilfebedürftige Menschen, wobei die Hilfebedürftigkeit viele Ursachen haben kann. Sie kann rein finanzieller Natur sein, aber auch auf einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit beruhen.
Die gesetzlichen Grundlagen für unsere Dienstleistungen finden sich insbesondere im Sozialgesetzbuch XII. Buch (SGB XII), aber auch im Asylbewerberleistungsgesetz, dem Wohngeldgesetz, dem Heimgesetz, dem Landesblindengeldgesetz und dem Bundesversorgungsgesetz (einschließlich Nebengesetze).
Wir arbeiten partnerschaftlich mit Einrichtungen, Diensten und Wohlfahrtsverbänden zusammen, auf deren Kompetenzen, Erfahrungen und Potenziale wir angewiesen sind, um gezielt und effektiv helfen zu können.
Zur Art und Weise unserer Leistungserbringung möchten wir uns an folgenden Aussagen messen lassen:
Das umfasst nach unserem Verständnis auch, dass wir unsere Entscheidungen trans-parent darstellen und auf vielfältige Weise für unsere ständige Erreichbarkeit sorgen, sei es durch persönlichen Kontakt oder durch moderne Kommunikationsmittel.
Als Führungskräfte des Fachdienstes Soziales setzen wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes nach ihren Fähigkeiten ein, entwickeln ihre Kompetenzen, fördern ihre berufliche Weiterentwicklung und schaffen durch die Weitergabe von Informationen die Grundlage für effektives Arbeiten.
Gemeinsam pflegen wir in unserem Fachdienst einen kollegialen und vertrauensvollen Umgang miteinander.
Unsere Dienstleistung ist rundherum gelungen, wenn Menschen mit unserer Hilfe in die Lage versetzt werden, ein menschenwürdiges Leben zu führen und im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten befähigt werden, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten.
Dazu gehört es vor allem, dass unsere Entscheidungen über Art und Höhe der beantragten Hilfen rechtmäßig und zeitnah getroffen, verständlich und nachvollziehbar erklärt und pünktlich und korrekt umgesetzt werden. Sind Einrichtungen und Dienste an der Hilfe beteiligt, so entspricht unsere Dienstleistung dann unserem Anspruch, wenn die hilfebedürftigen Menschen unter dem Gesichtspunkt einer einzelfallgerechten und passgenauen Hilfe die für sie richtige Einrichtung bzw. den für sie richtigen Dienst in Anspruch nehmen.