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>>> Allgemeine Aufgaben des Gesundheitsschutzes <<<
Die Aufgaben des Gesundheitsschutzes sind vielseitig. Beratungen, Überwachungen und Maßnahmen im Rahmen der Infektions-, Umwelt- und Ortshygiene sollen den Einzelnen aber insbesondere Personenkollektive vor Epidemien an übertragbaren Krankheiten und vor einer Vielzahl möglicher schädigender Umwelteinflüsse schützen.
Im Gesundheitsschutz arbeiten ausgebildete Gesundheitsaufseher und Gesundheitsaufseherinnen. Die hygienisch-technischen Inhalte, der Umfang der zu beachtenden Rechts- und Beurteilungsgrundlagen und die damit verbundene Verantwortung gegenüber den Bürgern/Bürgerinnen und der Öffentlichkeit erfordern umfassenden Fachkenntnisse und Fertigkeiten.
Desweiteren ist eine gute Zusammenarbeit mit Einrichtungen, Bürgern und anderen Personen für die tägliche Arbeit der Gesundheitsaufseher/innen von großer Bedeutung. Die nachstehend aufgelisteten Tätigkeiten beschreiben die im Gesundheitsschutz anfallenden Hauptaufgaben:
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfsG)
Zweck des Infektionsschutzgesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennnen und ihre Weiterverbreitung zu erkennen. Dazu gehören:
Tuberkulosefürsorge und Beratung und Ermittlung bei anderen meldepflichtigen Erkrankungen
Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz für im Lebensmittelbereich tätige Personen
Schädlingsbekämpfung
Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen
Hier finden Sie Anträge für Leichenpässe und Umbettungsanträge.
Hygieneüberwachung von Betrieben, Gemeinschaftseinrichtungen
und Einrichtungen des Gesundheitswesens
Überwachung von allgemein-hygienischen, funktionell-baulichen, und hygienisch-technischen Anforderungen
Hier finden Sie ein Hinweisblatt für Arztpraxen.
Trinkwasser, Badegewässer, Schwimm- und Badebeckenwasser
Trinkwasser
Badebeckenwasser
Oberflächenbadewasser
Mitwirkung bei der Überwachung von Abwasserbeseitigung
Aufgaben der Umwelthygiene
Siedlungshygiene, Landesplanung, Raumordnung, Bauleit- und Bauplanung
Bau- und Wohnungshygiene
Gewerbehygiene
Überwachung des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken (in Drogerien, Drogeriemärkten, SB-Märkten usw.)
a) Hinweisblatt über Arzneimittel, für deren in Verkehrbringen Personal mit der erforderlichen Sachkenntnis notwendig ist
b) Hinweisblatt über Arzneimittel, für deren in Verkehrbringen keine Sachkenntnisse notwenig sind
Allgemeine Verwaltungstätigkeiten
Im Einzelnen siehe weiter: Infektionsschutz und Hygieneüberwachung.