Landkreis Peine : Gesundheitsschutz : Gesundheitsschutz

 

 

 

Gesundheitsschutz

 

 

 

 

 >>> Allgemeine Aufgaben des Gesundheitsschutzes <<<

Die Aufgaben des Gesundheitsschutzes sind vielseitig. Beratungen, Überwachungen und Maßnahmen im Rahmen der Infektions-, Umwelt- und Ortshygiene sollen den Einzelnen aber insbesondere Personenkollektive vor Epidemien an übertragbaren Krankheiten und vor einer Vielzahl möglicher schädigender Umwelteinflüsse schützen.

Im Gesundheitsschutz arbeiten ausgebildete Gesundheitsaufseher und Gesundheitsaufseherinnen. Die hygienisch-technischen Inhalte, der Umfang der zu beachtenden Rechts- und Beurteilungsgrundlagen und die damit verbundene Verantwortung gegenüber den Bürgern/Bürgerinnen und der Öffentlichkeit erfordern umfassenden Fachkenntnisse und Fertigkeiten.

Desweiteren ist eine gute Zusammenarbeit mit Einrichtungen, Bürgern und anderen Personen für die tägliche Arbeit der Gesundheitsaufseher/innen von großer Bedeutung. Die nachstehend aufgelisteten Tätigkeiten beschreiben die im Gesundheitsschutz anfallenden Hauptaufgaben:

 

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfsG)

Zweck des Infektionsschutzgesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennnen und ihre Weiterverbreitung zu erkennen. Dazu gehören:

Tuberkulosefürsorge und Beratung und Ermittlung bei anderen meldepflichtigen Erkrankungenout_fd_35_Lungenbild

  • Überwachung
  • Anordnung von Kontoll- und Umgebungsuntersuchungen

Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz für im Lebensmittelbereich tätige Personen

  • Durchführung von Einzel- und Gruppenbelehrungen

Schädlingsbekämpfung

  • Beratung über Bekämpfung
  • Bestimmung von Schädlingen beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit durch Einsendung der vom Bürger mitgebrachten Exemplare

Schaben

 

Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen

  • Allgemeine Friedhofshygiene
  • Überwachung von Exhumierungen und Umbettungen
  • Ausstellung von Leichenpässen zur Überführung ins Ausland

Hier finden Sie Anträge für Leichenpässe und Umbettungsanträge.

 

Hygieneüberwachung von Betrieben, Gemeinschaftseinrichtungen

und Einrichtungen des Gesundheitswesens

Überwachung von allgemein-hygienischen, funktionell-baulichen, und hygienisch-technischen Anforderungen

  • Infektionshygienische Überwachung/Betreuung von z.B. Krankenhäusern, Schulen, Kindertagesstätten, Gaststätten, Beherbergungbetrieben, Gemeinschaftsunterkünften, Massenunterkünften (z.B. Behelfs- und Notunterkünfte, Übergangs- und Durchgangslager für Aussiedler und Asylbewerber), Einrichtungen für ambulantes Operieren, Arztpraxen und Praxen mit invasiven Eingriffen, Campingplätzen und anderen Freizeiteinrichtungen, Friseurbetrieben, Piercern, Tätowierern, Akupunkteuren, Massagepraxen, Fußpflegepraxen und vieles mehr.

 Hier finden Sie ein Hinweisblatt für Arztpraxen.

 

Trinkwasser, Badegewässer, Schwimm- und BadebeckenwasserRegenbild2

Trinkwasser

  • Bestimmung der Wasserqualität (organoleptisch, mikrobiologisch, physikalisch, physikalisch-chemisch, chemisch, radioaktiv)
  • Überwachung von Brunnen und Regenwassernutzungsanlagen
  • Probeentnahmen
  • Allgemeine Beratung

Badebeckenwasser

  • Überwachung von Schwimm- und Badebecken in öffentlichen und gewerblichen Badeanstalten: Hallenbäder, Beckenfreibäder, Warmsprudelbecken, Therapie- und Bewegungsbecken, Kaltwassertauchbecken, Durchschreitebecken, Sauna-Kaltwasser-Tauchbecken
  • Bestimmung der Wasserbeschaffenheit (organoleptisch, mikrobiologisch, physikalisch, physikalisch-chemisch, chemisch, radioaktiv)
  • Überprüfung und Instandhaltung der Messgeräte
  • Probenentnahmen
  • Allgemeine Beratung

Oberflächenbadewasser

  • Überwachung von Badeseen, Naturbädern, "EU-Badegewässern/Badegebieten" sowie Kleinbadteiche
  • Probeentnahmen
  • Allgemeine Hygiene

Mitwirkung bei der Überwachung von Abwasserbeseitigung

 

Aufgaben der Umwelthygiene

Siedlungshygiene, Landesplanung, Raumordnung, Bauleit- und Bauplanung

Bau- und Wohnungshygiene

 

Gewerbehygiene

Überwachung des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken (in Drogerien, Drogeriemärkten, SB-Märkten usw.)

a) Hinweisblatt über Arzneimittel, für deren in Verkehrbringen Personal mit der erforderlichen Sachkenntnis notwendig ist

b) Hinweisblatt über Arzneimittel, für deren in Verkehrbringen keine Sachkenntnisse notwenig sind

 

Allgemeine Verwaltungstätigkeiten

 

Im Einzelnen siehe weiter: Infektionsschutz und Hygieneüberwachung.