Landkreis Peine : Fördern und Fordern : Wie gehts jetzt weiter

 

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Eigeninitiative fördern - Eigenverantwortlichkeit fordern

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) soll Ihre Eigenverantwortlichkeit stärken und ausdrücklich dazu beitragen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt unabhängig vom Arbeitslosengeld II aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.

 

Grundsatz des Förderns

Als kommunaler Träger der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende unterstützen wir Sie umfassend mit dem Ziel Ihrer Eingliederung in Arbeit.
Wir erbringen für Sie alle erforderlichen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Ihr/e Arbeitsvermittler/ Arbeitsvermittlerin berät Sie und Ihre mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen über einzelne Maßnahmen.

Unterstützung bei Ihrer beruflichen Eingliederung
Um eine Arbeit oder Ausbildung aufzunehmen, können Arbeitslose sowie Arbeits- und Ausbildungsplatzsuchende Leistungen zur beruflichen und sozialen Eingliederung erhalten. Diese Leistungen wie zum Beispiel Bewerbungskosten und Fahrten zu Vorstellungsgesprächen müssen im voraus schriftlich beantragt werden.  Wenn es schnell gehen muss, weil schon für den nächsten Tag eine Einladung von einem Arbeitgeber vorliegt, reicht auch eine telefonische Information, wenn der Antrag später schriftlich nachgeholt wird.

Eingliederungsvereinbarung
Der für die berufliche Eingliederung geeignete Weg wird zwischen der Kundin/ dem Kunden und der/dem zuständigen Arbeitsvermittlerin/ Arbeitsvermittler persönlich besprochen und geplant. In einer schriftlichen Eingliederungsvereinbarung wird dieser Eingliederungsplan für beide Seiten verbindlich festgelegt. Die Eingliederungsvereinbarung ist der, für beide Seiten verbindliche, Fahrplan für die nächsten Stationen in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt.

Maßnahmen zur Aktivierung und  beruflichen Eingliederung
In Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung werden Kenntnisse rund um das Thema Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche aufgefrischt, vorhandene fachliche Qualifikationen werden auf Aktualität geprüft und ergänzt. Neben dem Unterricht erhalten Arbeits- und Ausbildungsplatzsuchende dort in der Regel auch individuelle Unterstützung bei der Suche nach einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle. 

Arbeitslose können die Zuweisung in eine solche Maßnahme verlangen, wenn sie länger als 6 Monate beschäftigungslos sind.

Arbeitsgelegenheiten
Arbeitsgelegenheiten, häufig auch 1,-€ Jobs genannt, bieten die Möglichkeit neue Erfahrungen und berufliche Kenntnisse im Rahmen einer sinnvollen Tätigkeit zu erwerben. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig: in Schulen und Altenheimen, auf Bauhöfen und im Naturschutz, im Büro oder in der Werkstatt überall dort finden sich zusätzliche Aufgaben, die bisher nicht erledigt werden konnten.

Persönliche Meldung
Solange Kundinnen/Kunden Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende beziehen  sind Sie verpflichtet, sich beim Jobcenter Landkreis Peine persönlich zu melden oder gegebenenfalls zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung zu erscheinen.

Urlaub
Einen Urlaubsanspruch im eigentlichen Sinne, wie ihn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während eines Beschäftigungsverhältnisses haben, haben Kundinnen/Kunden, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, nicht. Sie können sich aber nach vorheriger Zustimmung ihrer Arbeitsvermittlerin/ ihres Arbeitsvermittlers insgesamt 3 Wochen im Kalenderjahr außerhalb Ihres Wohnortes aufhalten. 

Eine Ortsabwesenheit muss mindestens zwei Wochen im Voraus beim Jobcenter Landkreis Peine schriftlich beantragt werden

 

Grundsatz des Forderns

Sie und die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen sind verpflichtet, alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung Ihrer Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen. Sie sind aufgefordert, aktiv an allen Maßnahmen zu Ihrer Eingliederung in das Arbeitsleben mitzuwirken. Um dieses Ziel verbindlich miteinander zu vereinbaren, wird Ihnen Ihre Arbeitsvermittlerin/ Ihr Arbeitsvermittler eine Eingliederungsvereinbarung anbieten. Sollte es in absehbarer Zeit nicht möglich sein, Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern, sind Sie verpflichtet, auch eine zumutbare Arbeit anzunehmen, die gegebenenfalls nicht Ihren Vorstellungen entspricht.

Sie sind verpflichtet Ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes für sich und die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen einzusetzen.
Dabei unterstützt Sie Ihre Arbeitsvermittlerin/ Ihr Arbeitsvermittler.

 

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