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Eingliederungshilfe |
Eingliederungshilfe - was ist das?
Menschen, die an einer dauerhaften Behinderung (körperlich, geistig, psychisch) leiden, oder bei denen der Eintritt einer solchen Behinderung droht, können Leistungen der Eingliederungshilfe -je nach Bedarf- erhalten. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es insbesondere, den Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen und soweit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.
Mögliche Leistungen sind:
Ambulante Maßnahmen:
Hilfen für behinderte Menschen, die in einer eigenen Wohnung leben und Unterstützungsbedarf haben
Teilstationäre Maßnahmen:
Formblätter:
Für die Leistungsgewährung (ambulant, teilstationär, und stationär) bei Personen mit seelischer Beeinträchtigung werdem im Fachdienst Soziales ab Juni 2006 in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Hilfeplankonferenzen durchgeführt. Dafür gibt es neue Formblätter, die von Ärzten (Formblatt I) bzw. den betreuenden Einrichtungen (Formblatt II) zu verwenden sind.Ž
Formblatt 1 [Microsoft-DOC: 198 KB]
Formblatt 2 [PDF: 29 KB]
Weitere Informationen erhalten Sie von:
Frau Beate Keil FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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Frau Melanie Schaper FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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Frau Stephanie Stuhr FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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Stationäre Maßnahmen:
Hilfen für behinderte Menschen, die in einer stationären Einrichtung leben und dort "rund um die Uhr" an sieben Tagen in der Woche betreut werden
Weitere Informationen erhalten Sie von:
Buchstaben A - L (ohne B und G):
Herr R. Berendt FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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Frau S. Wuttke FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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Frau F. Bartels FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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Frau Stephanie Stuhr FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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