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Hilfe zur Gesundheit |
Hilfen zur Gesundheit können Personen erhalten, die weder Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sind, und bei denen auch keine Möglichkeit der Aufnahme in eine Krankenversicherung, beispielsweise durch eine freiwillige Mitgliedschaft oder im Rahmen der Familienversicherung, möglich ist.
Die Hilfegewährung ist außerdem abhängig von vorhandenem Einkommen und Vermögen.
Die Hilfen zur Gesundheit umfassen die ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Versorgung mit Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln sowie Zahnersatz, Krankenhausbehandlung und sonstige zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung erforderliche Leistungen.
Diese Leistungen entsprechen den Leistungen, die auch von den gesetzlichen Krankenkassen gewährt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie von:
Buchstaben A - H:
Herr T. Haase FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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Buchstaben I - M:
Frau W. Querfurth FD Soziales Burgstraße 1 31224 Peine |
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Buchstaben N - Z:
n.n.
Frau K. Homann FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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Abrechnungen mit den Krankenkassen:
Frau P. Schink FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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