
Integration
Leitstelle für Integration
Am 01. September 2005 hat die Leitstelle für Integration ihre Arbeit aufgenommen. Zu den Aufgaben, die in der Leitstelle wahrgenommen werden, gehören zum Beispiel die Koordination der kommunalen Integrationsaufgaben in den Bereichen Jugend, Soziales, Schule usw., der Auf- und Ausbau kommunaler Netzwerke und die Konzeption von Integrationsangeboten. Dabei arbeitet die Leitstelle mit allen Behörden, Verbänden usw. zusammen, die mit der Thematik Integration befasst sind.
Wegweiser zu Behörden, Organisationen und Kursträgern finden Sie hier: Integrationswegweiser für den Landkreis Peine [PDF: 489 KB]
Willkommensmappe [PDF: 2,7 MB] Orientierungshilfe für Neuzugewanderte und Einheimische im Landkreis Peine
Integrationsleitbilder und Integrationsberichte
Integrationskurse
Mit dem neuen Aufenthaltsgesetz - AufenthG - sind seit dem 01. Januar 2005 erstmalig staatliche Integrationsangebote für Zugewanderte gesetzlich geregelt. Den Kern der staatlichen Integrationsmaßnahmen und -bemühungen bilden dabei die Integrationskurse.
Einen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs hat, wer sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhält und ab dem 01. Januar 2005 erstmals einen Aufenthaltstitel erhält
● zu Erwerbszwecken (§§ 18, 21 AufenthG)
● zum Zwecke des Familiennachzugs (§§ 28, 29, 30, 32, 36 AufenthG)
● aus humanitären Gründen (§ 25 Abs.1 oder 2 AufenthG).
Ein Integrationskurs umfasst einen Basis- und einen Aufbausprachkurs von jeweils gleicher Dauer (insgesamt 600 Stunden) sowie einen Orientierungskurs (45 Stunden). Ziel der Integrationskurse ist die Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten im Sinne gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit. Weiterhin soll in einer Auseinandersetzung mit der Kultur, der Geschichte, mit den politischen Werten der Verfassung, mit der Rechtsordnung und den politischen Institutionen des demokratischen Rechtsstaates der positive Umgang mit der neuen Lebenswelt gefördert werden.
Mit einem Einstufungstest stellt der Sprachkursträger fest, mit welchem Modul die Teilnahme beginnt. Der Kurs endet mit einer Abschlussprüfung; über das Ergebnis wird ein Zertifikat ausgehändigt. Mit diesem Zertifikat werden die sprachlichen Voraussetzungen für eine spätere Niederlassungserlaubnis oder die Einbürgerung erfüllt.
Eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs besteht für Ausländerinnen und Ausländer, die einen Anspruch auf Teilnahme haben und sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können. Hiervon ausgenommen sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Bundesgebiet in einer beruflichen oder sonstigen Ausbildung befinden, die die Teilnahme an vergleichbaren Bildungsangeboten im Bundesgebiet nachweisen oder deren Teilnahme auf Dauer unmöglich oder unzumutbar ist.
Ausländerinnen und Ausländer, die einen Teilnahmeanspruch nicht oder nicht mehr besitzen, können auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugelassen werden. Dasselbe gilt für Unionsbürger und deren Familienangehörige.
Die Kurse werden über den Bund finanziert. Grundsätzlich muss ein Eigenbeitrag von 1,00 EUR pro Unterrichtsstunde bezahlt werden, ausgenommen sind Spätaussiedler und Ausländer, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen. In diesen Fällen muss beim BAMF ein Antrag auf Kostenbefreiung gestellt werden.
Ihr Ansprechpartner
Herr Friedrich-Wilh. Lauschke FD Soziales Burgstr. 1 31224 Peine |
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