Am 5. Mai ist Internationaler Hebammentag. Die Betreuung in der Schwangerschaft, während der Geburt und des Wochenbettes gehören nach dem Hebammengesetz zum Aufgabenbereich der Hebamme oder des Entbindungspflegers.
„Die Kosten werden von den Krankenkassen oder dem zuständigen Sozialamt übernommen“, erklärt Ines Breymann vom Gesundheitsamt des Landkreises Peine.
Weitere wichtige Informationen und die Adressen der im Landkreis Peine tätigen Hebammen sind in den aktuellen Hebammenmerkblättern, die beim Gesundheitsamt des Landkreises Peine unter der Rufnummer 05171/401-7119 oder per E-mail unter
gesundheit@landkreis-peine.de erhältlich sind, zu finden.
Auch ein Download ist
hier möglich.