
Eine Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister (Halterauskunft) kann zur Verfolgung von Rechtsansprüchen beantragt werden, soweit es sich um einen verkehrsbezogenen Anspruch handelt, z.B. nach einem Verkehrsunfall will der Geschädigte die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Erfahrung bringen. Soweit mit der Schadensabwicklung ein Rechtsanwalt beauftragt wurde, holt dieser in der Regel die erforderlichen Auskünfte ein.
Besonderheit:
telefonische Anfragen dürfen nicht beantwortet werden!