
Besonderheiten:
Die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung ist in der Regel erforderlich. Daher ist
das persönliche Erscheinen des Fahrzeughalters erforderlich!
Sollte eine Anzeige bei der Polizei erstattet worden sein, bitte einen Nachweis darüber mitbringen, aus dem hervorgeht welche Dokumente für welches Fahrzeug abhanden gekommen sind!