Nach 5 Jahren der Gebührenstabilität müssen die Gebühren für die Abfallentsorgung im kommenden Jahr angehoben werden. Gebühren werden immer in Höhe der entstandenen Kosten erhoben. So schreibt es der Gesetzgeber vor. Da die aktuellen Gebührensätze keine Kostendeckung mehr gewährleisten können, muss die Höhe der Gebühren entsprechend angepasst werden.
Der Verwaltungsrat der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe hat die Neufassung der Gebührensätze beschlossen und der Kreistag hat der Gebührenerhöhung in seiner Sitzung am 16.12.2020 zugestimmt. Die Gebührenanpassung tritt am 01.01.2021 in Kraft und entspricht einer linearen Anhebung der Behältergebühren für Restmüll und Bioabfall von 2,5 %. Im Anlieferbereich im Abfallentsorgungszentrum, im Biogenen Zentrum und auf den Wertstoffhöfen wurden einige Gebühren aus kalkulatorischen und formalen Gründen ebenfalls angepasst.
Veränderungen:
Grundgebühr in €/Jahr bisher 58,57
Grundgebühr in €/Jahr ab 01.01.2021 60,03
Leerungsgebühr in €/Leerung bisher 3,51
Leerungsgebühr in €/Leerung ab 01.01.2021 3,60
Grundgebühr in €/Jahr bisher 66,37
Grundgebühr in €/Jahr ab 01.01.2021 68,03
Leerungsgebühr in €/Leerung bisher 7,01
Leerungsgebühr in €/Leerung ab 01.01.2021 7,19
Grundgebühr in €/Jahr bisher 89,77
Grundgebühr in €/Jahr ab 01.01.2021 92,01
Leerungsgebühr in €/Leerung bisher 14,02
Leerungsgebühr in €/Leerung ab 01.01.2021 14,37
Grundgebühr in €/Jahr bisher 136,72
Grundgebühr in €/Jahr ab 01.01.2021 140,14
Leerungsgebühr in €/Leerung bisher 44,96
Leerungsgebühr in €/Leerung ab 01.01.2021 46,08
Grundgebühr in €/Jahr bisher 136,72
Grundgebühr in €/Jahr ab 01.01.2021 140,14
Leerungsgebühr in €/Leerung bisher 64,23
Leerungsgebühr in €/Leerung ab 01.01.2021 65,84
Nutzer einer 60l-Restmülltonne, die statistisch im Durchschnitt 11mal im Jahr geleert wird, müssen ab dem kommenden Jahr somit insgesamt 2,45 € mehr für die Restabfallentsorgung ausgeben (Grundgebühr und 11 Leerungen). Bei einer 120l-Tonne mit durchschnittlich 13 Leerungen im Jahr sind es 4,00 € und bei einer 240l-Tonne mit durchschnittlich 17 Leerungen sind es 8,19 €.
Biotonnen
Grundgebühr in €/Jahr bisher 35,18
Grundgebühr in €/Jahr ab 01.01.2021 36,06
Leerungsgebühr in €/Leerung bisher 2,39
Leerungsgebühr in €/Leerung ab 01.01.2021 2,45
Grundgebühr in €/Jahr bisher 42,97
Grundgebühr in €/Jahr ab 01.01.2021 44,04
Leerungsgebühr in €/Leerung bisher 4,76
Leerungsgebühr in €/Leerung ab 01.01.2021 4,88
Grundgebühr in €/Jahr bisher 66,37
Grundgebühr in €/Jahr ab 01.01.2021 68,03
Leerungsgebühr in €/Leerung bisher 9,55
Leerungsgebühr in €/Leerung ab 01.01.2021 9,79
Nutzer einer 60l-Biotonne, die statistisch im Durchschnitt 16mal im Jahr geleert wird, müssen ab dem 01.01.2021 somit insgesamt 1,84 € mehr im Jahr für die Bioabfallentsorgung ausgeben (Grundgebühr und 11 Leerungen). Bei einer 120l-Biotonne mit durchschnittlich 17 Leerungen im Jahr sind es 3,11 € und bei einer 240l-Biotonne mit durchschnittlich 18 Leerungen sind es 5,98 € mehr pro Jahr.
Abfallentsorgungszentrum
Kleinanlieferungen von Restabfall, max. 60 kg (Pkw-Kofferraum oder Kombi) ohne Verwiegung kosten zukünftig 10,50 € je Anlieferung.
Die Mindestgebühr bei der Verwiegung (≤ 200 kg) wird zukünftig 23,50 € je Anlieferung betragen.
Biogenes Zentrum
Selbstanlieferungen von gemischten Bioabfällen nativ organischer Herkunft, Strauchwerk bis 20 cm Durchmesser und vergärbare Abfälle (nach Benutzungsordnung des Kompostwerkes Mehrum):
ab 01.01.2021: 85,48 €/Tonne
Mindestgebühr bei der Verwiegung der Abfälle (≤ 200 kg): 13,50 €/Anlieferung
Kleinanlieferungen von Bioabfällen, z.B. Pkw-Kofferraum oder Kombi (ohne Verwiegung), max. 2 m³,
bis 1 m³: 10,00 €/Anlieferung
Wertstoffhöfe
Kleinanlieferungen von Gartenabfall/Bioabfall sowie Altholz, max. 2 m³
bis 1 m³: 10,00 €/Anlieferung
Alle anderen Gebühren verändern sich nicht.