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Gemeinsame Adoptionsvermittlung
Hildesheim und Peine:
Zwischen den Jugendämtern Hildesheim und Peine besteht seit Jahren ein fachlicher Austausch. Nach intensiven Beratungen haben sich die Kreise entschlossen, eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle zu bilden.
Diese hat zum 1. April 2017 ihren Betrieb aufgenommen.
Die Wahrnehmung der Aufgaben in einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle ermöglicht so nicht nur einen effektiveren Personaleinsatz, sondern auch eine stärkere Spezialisierung der Mitarbeiter und folglich auch ein größeres fachliches Know-how und Erfahrungswissen. Diese Faktoren erhöhen die Qualität unserer Arbeit.
Sie erreichen die „Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle für die Landkreise Hildesheim und Peine“
in Hildesheim am Hindenburgplatz 20.
Ansprechpartnerinnen sind:
Katharina Bludau, Telefon: 05121 309 6552
Sabine Meyer, Telefon: 05121 309 6511
Petra Resa, Telefon: 05121 309 6561
Adoption,
eine besondere Lebensform für Kinder.
Bei einer Adoption wird die rechtliche Beziehung eines Kindes zu seinen leiblichen Eltern grundlegend und unwiderruflich verändert.
Alle Rechte und Pflichten gegenüber dem eigenen Kind werden an eine andere Familie – die Adoptivfamilie – abgegeben.
Das adoptierte Kind ist rechtlich leiblichen Kindern der Adoptivfamilie gleichgestellt.
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Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.
Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht – wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.
Unter https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche finden Sie die für Sie zuständigen Amtsgerichte mit weiteren Kontaktmöglichkeiten und Servicezeiten.
- notariell beurkundeter Adoptionsantrag
- notariell beurkundete Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters zum Adoptionsantrag für ein unter 14jähriges Kind beziehungsweise
- notariell beurkundete Einwilligungserklärung des über 14-jährigen Kindes mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
- notariell beurkundete Einwilligungserklärungen der leiblichen Eltern
Unterlagen der Annehmenden:
- Nachweise über Verdienst, Vermögen, Schulden
- Identitätsnachweise (Personalausweis/ Reisepass)
- Geburtsurkunden
- Meldebescheinigungen
- Gesundheitszeugnisse/ärztliche Bescheinigungen
- Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
- Fachliche Äußerung der Adoptionsvermittlungsstelle
- Anhörung/Beteiligung des Jugendamtes falls es keine fachlichen Äußerungen abgegeben hat
Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Nach bestandener Adoptionspflegezeit, kann der Adoptionsantrag gestellt werden:
- Sie oder Ihr Notar/Ihre Notarin müssen einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen.
- Das Familiengericht prüft alle Unterlagen, beteiligt unter anderem die Adoptionsvermittlungsstelle und entscheidet über die Adoption.
- Die Adoption des Kindes spricht das Familiengericht durch Beschluss aus. Mit Zustellung dieses Beschlusses ist die Adoption wirksam und unanfechtbar. Das adoptierte Kind erhält den Familiennamen der Adoptivfamilie und hat die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind.
Über den Antrag zur Adoption entscheidet das Familiengericht bei Ihrem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht.
Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger.
Gegen eine Ablehnung des Adoptionsantrages: Beschwerde binnen eines Monats gemäß §§ 58 ff. FamFG
Niedersächsisches Justizministerium