Dienstleistungen A-Z
Hundehaltung Abmeldung
Zuständig
- Telefon: 05171 / 49-9370
- Telefon: 05171 / 49-9371
- Telefon: 05171 / 49-9372
- Telefon: 05171 / 49-9373
- Fax: 05171 / 49-7378
- buergerbuero@stadt-peine.de
- Internet: https://www.peine.de/
- Internet: https://onlinetermine.hannit.de/peine/
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine
Abmeldung beim zentralen Hunderegister
notwendig.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Frist
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Frist(StadtPeine)
Wer einen Hund bisher gehalten hat, hat dies binnen zwei Wochen, nachdem der Hund
veräußert, sonst abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist, bei der
Stadt schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn die Hundehalterin/ der Hundehalter aus
der Stadt wegzieht. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der
Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Rechtsgrundlage(StadtPeine)
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.