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Hundehaltung Abmeldung

Zuständig

Bürgerbüro - Team C

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Frist

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Frist(StadtPeine)

Wer einen Hund bisher gehalten hat, hat dies binnen zwei Wochen, nachdem der Hund
veräußert, sonst abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist, bei der
Stadt schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch, wenn die Hundehalterin/ der Hundehalter aus
der Stadt wegzieht. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der
Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsgrundlage(StadtPeine)

Hinweise (Besonderheiten)

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Anmeldung ".

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 26.08.2019
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.