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Kommunale Sportstätten

Zuständig

Abteilung Schulen/Sport

Volltext

Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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