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Auto abgeschleppt - kommunale Auskunft

Zuständig

Abteilung Allg. Ordnung/Gewerbe

Volltext

Unerfreuliche Überraschung: Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Wer gibt jetzt Auskunft, wie es weitergeht?

Ansprechpunkt

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 12.05.2010

Zuständige Stelle

An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.