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Straßenreinigungsgebühren: Festsetzung

Urheber

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Volltext

Die Stadt Aurich führt die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen durch. Für die Straßenreinigung werden Gebühren erhoben.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Aurich.

Kosten

Die Straßenreinigungsgebühren können Sie der Straßenreinigungsgebührensatzung entnehmen.

Rechtsgrundlage(n)

Straßenreinigungsgebührensatzung