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Kommunaler Schadensausgleich

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Ein Kommunaler Schadenausgleich ist ein nicht rechtsfähiger Zusammenschluss von Gemeinden, Samtgemeinden und Städten in einer Selbsthilfeorganisation. Sein Zweck ist der Ausgleich von Schäden seiner Mitglieder aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht, aus der Haltung von Kraftfahrzeugen und aus kommunaler Unfallfürsorge. Beim kommunalen Schadensausgleich handelt es sich um ein System der Selbstversicherung, weil versicherbare Risiken nicht von gewerblichen Versicherungsunternehmen versichert werden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.11.2015
Fachlich freigegeben durch:

Landkreis Aurich; Wikipedia