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Kreisschulbaukasse

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Volltext

Die kreisangehörigen Gemeinden, Samtgemeinden und Städte und der Landkreis Aurich können aus der Kreisschulbaukasse - die sie durch Ihre Beiträge sowie durch Darlehensrückflüsse finanzieren - für die notwendigen Schulbaumaßnahmen i. S. von § 117 Absatz 1 und 2 Niedersächisches Schulgesetz (NSchG) Zuwendungen in Form von zinslosen Darlehen erhalten.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.11.2015
Fachlich freigegeben durch:

Landkreis Aurich