Dienstleistungen A-Z
Umbettung
Urheber
Volltext
Eine Leiche kann vor Ablauf der Mindestruhe ausgegraben bzw. umgebettet werden. Hierfür ist eine Genehmigung erfoderlich.
Die Umbettung ist nur aus einem wichtigen Grund möglich.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Aurich.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Landkreis Aurich