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Umbettung

Urheber

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Volltext

Eine Leiche kann vor Ablauf der Mindestruhe ausgegraben bzw. umgebettet werden. Hierfür ist eine Genehmigung erfoderlich.

Die Umbettung ist nur aus einem wichtigen Grund möglich.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Aurich.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.11.2015
Fachlich freigegeben durch:

Landkreis Aurich