Dienstleistungen A-Z
Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
Zuständig
Abteilung Bauordnung
- Telefon: 05171 / 49-9444
- Fax: 05171 / 49-7474
- bauordnung@stadt-peine.de
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
nicht angegeben
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalVolltext
Wenn Sie an einem Gebäude Änderungen vornehmen möchten brauchen sie eine gültige Baugenehmigung.
Ansprechpunkt
Untere Bauaufsichtsbehörde
Zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörde
Voraussetzungen
- Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
- Falls nicht, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen beantragen und begründen.
- Grundsätzlich müssen Sie einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser - zum Beispiel eine Bauingenieurin oder einen Bauingenieur oder eine Architektin oder einen Architekt - beauftragen.
Frist
keine
Bearbeitungsdauer
- 0 — 12 Woche(n)
Verfahrensablauf
- Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das »Mein Unternehmenskonto« benötigt.
- Füllen Sie das Online-Formular aus.
- Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
- Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühren.
Rechtsgrundlage(n)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 16.02.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Landesredaktion
Kosten
- Gebühr: Mindestens 10,00 EUR, höchstens 100000,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Onlinedienste
Formulare
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben