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Beglaubigungen

Zuständig

Amt 15

Kontakt

Bürgerbüro - Team C -
Bürgerbüro - Team A -
Bürgerbüro - Team B -

Leistungsbeschreibung

Beglaubigungen

Für die Beglaubigung von Zeugnissen und ähnlichen Schriftstücken benötigen Sie das Original. Bitte lassen Sie die Kopien durch das Bürgerbüro fertigen. Der Aufwand für die Kontrolle des Dokuments entfällt dadurch.
 
Ebenso werden Unterschriften vom Bürgerbüro beglaubigt. Dies gilt nicht für Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (§ 129 BGB). Sie müssen Ihre Unterschrift in Gegenwart der Sachbearbeiterin bzw. des Sachbearbeiters vollziehen oder durch Vorlage eines Personalausweises oder Passes anerkennen lassen.
 
Deutsche standesamtliche Urkunden, wie Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden dürfen nicht beglaubigt werden. Sollten Sie eine Kopie benötigen, wenden Sie sich bitte an das Standesamt, welches die Urkunde ausgestellt hat. 
 
 
 
Mitzubringende Unterlagen:
  • die entsprechenden Originale
  • Personalausweis oder Pass
Gebühren: 
  • Kopien je 0,15 €
  • Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung 5,00 €
  • Gebühr für Zeugnisse u. ä. Schriftstücke 2,00 €
  • Beglaubigungen für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung sind gebührenfrei