Dienstleistungen A-Z
Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Zuständig
- Fax: 05171 / 49 - 7378
- buergerbuero@stadt-peine.de
Kontakt
- Telefon: 05171 / 49-9370
- Telefon: 05171 / 49-9371
- Telefon: 05171 / 49-9372
- Telefon: 05171 / 49-9373
- Fax: 05171 / 49-7378
- buergerbuero@stadt-peine.de
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
Beratung Stadt Peine
Sollten Sie vorab Fragen im Zusammenhang mit der Festsetzung von Haupt- und Nebenwohnungen haben, beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Rechtsgrundlage
Welche Unterlagen werden benötigt?
• Wohnungsgeberbestätigung
• Personalausweise und Pässe/Kinderreisepässe jedes Meldepflichtigen
• evtl. Personenstandsurkunden
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Online-Dienst
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport