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Fahrerlaubnis: Erteilung - Ausnahmen vom Mindestalter
Zuständig
Fachdienst Straßenverkehr
- Telefon: 05171 / 401 5050
- Fax: 05171 / 401 7741
- strassenverkehr@landkreis-peine.de
Kontakt
Team Fahrerlaubnis
Fachdienst Straßenverkehr
Werner-Nordmeyer-Str. 19a
31226 Peine
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- Fax: 05171 / 401 7741
- fuehrerscheinstelle@landkreis-peine.de
Sofern eine Fahrerlaubnisklasse vor Erreichen des Mindestalters erteilt werden soll, müssen Sie einen Ausnahmeantrag (Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter) bei der zuständigen Stelle einreichen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das vorgeschriebene Mindestalter darf durch die Erteilung der Ausnahme um höchstens 1 Jahr unterschritten werden. Die Ausnahmegenehmigung wird dann in der Regel bis zum Erreichen des Mindestalters erteilt.
Welche Gebühren fallen an?
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Schriftlicher begründeter Antrag
- Führungszeugnis
Welche Gebühren fallen an?
- Kosten für die medizinisch-psychologische Untersuchung
- Gebühr: 55,00 - 60,00 Euro
Ausnahmegenehmigung