Dienstleistungen A-Z
Jugendberatung
Zuständig
- Telefon: +49 5171 401 234 5
- Fax: +49 5171 401 771 3
- jugendamt@landkreis-peine.de
Kontakt
zuständige SachbearbeiterinBurgstraße 1
31224 Peine
- Telefon: +49 5171 401 121 7
- Raum: 1217, Gebäudeteil 1, 2. OG
- Internet: https://www.landkreis-peine.de/
Jugendberatung kann sowohl als Aufgabe der Jugendarbeit als auch in einer Jugend-, Erziehungs- und Familienberatungsstelle wahrgenommen werden.
In der Jugendarbeit versteht sich die Jugendberatung heute stärker im Kontext mobiler stadtteilorientierter Jugend- und Freizeitarbeit.
Zu weiteren Informationen siehe auch Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Erziehungs- und Familienberatungsstellen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.