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Standplatzgenehmigung

Zuständig

Amt 30

Kontakt

Abt. Allg. Ordnung/Gewerbe

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
  • Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
  • ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.